Sonderthemen-Newsletter – Dezember 2021
Im Januar 2022 greift die letzte Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG). Ab dann sind Sie verpflichtet, auch bei älteren Betriebsrentenverträgen Ihrer Mitarbeiter mindestens 15 % Zuschuss auf den Gehaltsumwandlungsbetrag zu leisten. Sofern Sie z. B. einem Tarifvertrag unterliegen, kann es eine andere Regelung gebe… Weiter lesen!