Newsletter – Oktober 2016

Bundesarbeitsgericht (BAG) ändert und verschärft Anforderungen für die Begrenzung unverfallbarer Direktversicherungs- und Pensionskassenanwartschaften auf die Versicherungsleistung. Bei Direktversicherungen und Pensionskassen können Arbeitgeber die Versorgungsansprüche auf die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beschränken, wenn ein Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet … Weiter lesen!