TC-Gruppe Deutschland – Informationen für die Mitarbeiter

Stand 28.11.2019

Mit Bedauern haben wir vom Insolvenzantrag Ihrer Arbeitgeber gehört. Wir drücken Ihnen die Daumen, dass es in Kürze für Sie wieder in geordneten Bahnen weitergeht.

Wir möchten auf diesem Wege einige Informationen zu Ihrer betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung stellen.

Wir werden diese Informationsseite von Zeit zu Zeit aktualisieren.

Fragen zur Insolvenz von Thomas Cook und den betroffenen Entgeltumwandlungen in Form von Direktversicherungen und Pensionskassenverträgen

Was passiert, wenn der Betrieb stillgelegt wird?
Über die Betriebsstilllegung und die damit verbundenen Arbeitsplatzverluste werden die Versicherungsunternehmen informiert. Von dort erhalten Sie Angebote zur Übernahme der Verträge sobald die Freigabe der Insolvenzverwalter vorliegt.

Für Fragen zum aktuellen Bearbeitungsstand stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: 

– Allianz Lebensversicherung Frau Tannert (Tel.: 0721-5045-34857) 

– ERGO Pensionskasse Frau Heidkamp (Tel.: 0211-4774537) 


Muss ich selber aktiv werden?
Nein. Die Versicherungsunternehmen werden Ihnen nach Information durch die Insolvenzverwalter Möglchkeiten der Fortführung anbieten. Die Verträge werden auf Sie übertragen und Sie können diese dann beitragsfrei oder mit Eigenbeiträgen oder Beiträgen eines neuen Arbeitgebers fortführen.


Was muss ich tun, wenn ich bei einem neuen Arbeitgeber anfange?
Bitte melden Sie sich bei den o.g. Kontaktpersonen. Sie erhalten anschl. Formulare der Versicherungsgesellschaften zur Fortführung des Vertrages beim neuen Arbeitgeber. 


Was passiert, wenn ich zu einem neuen Arbeitgeber wechsle?
Es besteht die Möglichkeit den Versicherungsschutz, in der bisherigen Form steuerlich gefördert, über den neuen Arbeitgeber wieder herzustellen.

Bedingt durch das Ausscheiden beim bisherigen  Arbeitgeber werden sich die versicherten Leistungen geringfügig reduzieren. Dies resultiert insbesondere daraus, dass die Versicherung dann nicht mehr mit den, im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages vereinbarten, günstigeren Konditionen, geführt wird.


Muss mein neuer Arbeitgeber den Vertrag fortführen?
Ja. Es gibt ein Abkommen zur Übertragung zwischen den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds (Übertragungsabkommen). 

Dieses ermöglicht die Fortsetzung von Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel.  

Sofern der neue Arbeitgeber kein eigenes Versorgungswerk hat, kann der Vertrag von ihm als neuer Versicherungsnehmer fortgeführt werden. 

Verfügt er über ein eigenes Versorsungswerk erfolgt eine Übertragung der Versicherungswerte in den neuen Vertrag. Erneute Abschlußkosten fallen bei Beibehaltung der biometrischen Risiken nicht an. 

Genaue Details und die entsprechenden Formulare erhalten Sie sicherlich beim Versicherungsberater Ihres neuen Arbeitgebers.


Ist meine Versicherung insolvenzsicher?
Für alle Direktversicherungen und Pensionskassenverträge:
Ja, es handelt sich um betriebliche Altersversorgungen mit Gehaltsverwendung. Es besteht eine unwiderrufliche Bezugsberechtigung. Aus diesem Grund kann der Rückkaufswert der einzelnen Teilversicherungen nicht zur Insolvenzmasse beansprucht werden.


Kann ich meine Versicherung kündigen?
Nein, das Kündigungsrecht bleibt nach wie vor ausgeschlossen.


Werden aus dem Insolvenzgeld Beiträge zur Entgeltumwandlung abgeführt?
Nein, aus dem Insolvenzgeld findet keine Entgeltumwandlung statt.


Warum findet keine Entgeltumwandlung statt?
Die Berechnung des Insolvenzgeldes erfolgt so, als wäre keine Entgeltumwandlung vereinbart worden. Der umgewandelte Entgeltteil bleibt Bestandteil des Arbeitsentgelts. Die Arbeitnehmer müssen selbst für die Beitragszahlung sorgen (durch die Agentur für Arbeit erfolgt keine unmittelbare Beitragszahlung an den zuständigen Versorgungsträger). (Quelle: Merkblatt 10 „Insolvenzgeld“ der Bundesagentur für Arbeit)


Kann ich die Beiträge privat zahlen?
Alle Gesellschaften: Sofern der Arbeitnehmer die Beiträge zur Entgeltumwandlung privat entrichten möchten, benötigen die Versicherungsgesellschaften eine schriftliche Mitteilung der versicherten Person unter Angabe der Versicherungsgesellschaft, der Vertragsnummer und die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die fälligen Beiträge. Für die Zahlung privater Beiträge ist das Lastschriftverfahren zwingend erforderlich.


Warum kann ich die Beiträge nicht selbst überweisen?
Alle Gesellschaften: Es ist wichtig zu prüfen, welche Beiträge privat entrichtet werden, da die aus privater Beitragszahlung resultierenden Leistungen ggf. anders versteuert werden. Aufgrund der Vielzahl von Verträgen kann im Einzelfall nicht überprüft werden, welche Beiträge durch den Arbeitgeber und welche Beiträge privat entrichtet wurden. Durch die Einrichtung des Lastschriftverfahrens sind die betroffenen Verträge eindeutig zu identifizieren. Sobald der Arbeitgeber die Beitragszahlung wieder aufnimmt, wird das Lastschriftverfahren gestoppt.


Was muss bei privater Beitragszahlung beachtet werden?

Alle Gesellschaften: Privat gezahlte Beiträge sind ausgenommen von Steuer- und Sozial- versicherungsvorteilen. Darüber hinaus entfällt der Arbeitgeberzuschuss und es besteht bei Ablauf KV-Pflicht sowie ggf. Besteuerung der Leistungen aus diesen Beitragsteilen. Außerdem können diese Beiträge weder während noch nach Ablauf des Insolvenzverfahrens durch Entgeltumwandlungen „ausgetauscht“ werden. D.h. eine Rückerstattung durch den Versicherer bei gleichzeitiger neuer Zahlung über eine Entgeltumwandlung ist nicht möglich.


Was passiert, wenn nicht mehr eingezahlt wird?
Alle Gesellschaften: Sofern die Beitragszahlung nur für kurze Zeit eingestellt wird und zu einem späteren Zeitpunkt wieder einsetzt, wird der Versicherungsvertrag für den unbezahlten Zeitraum außer Kraft gesetzt. Die Höhe der vereinbarten garantierten Altersrente reduziert sich durch die Berücksichtigung der fehlenden Beiträge. Bei Kapitalversicherungen besteht nur Versicherungsschutz in Höhe der beitragsfreien Versicherungsleistungen.


Kann der Vertrag vorübergehend beitragsfrei gestellt werden?

Alle Gesellschaften: Ja, die Höhe der vereinbarten garantierten Altersrente reduziert sich durch die Berücksichtigung der fehlenden Beiträge. Bei Kapitalversicherungen besteht nur Versicherungsschutz in Höhe der beitragsfreien Versicherungsleistungen.


Erhalte ich über die vorübergehende Beitragsfreistellung einen Nachtrag?
Alle Gesellschaften: Nein, erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und der daraus resultierenden Bearbeitung des Vertrages wird es einen Änderungsnachtrag geben.


Wie kann ich den Vertrag generell beitragsfrei stellen?
Alle Gesellschaften: Für die generelle Beitragsfreistellung der Versicherung benötigen wir eine schriftliche Willenserklärung des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers bzw. des Insolvenzverwalters. Die Einverständniserklärung durch den Insolvenzverwalter wird ggf. zentral über Schrömbgens & Stephan Versicherungsmakler eingeholt. Diese Änderung wird auch durch die Versicherungsgesellschaften direkt bestätigt.


Kann der Vertrag nach vollständiger Beitragsfreistellung wieder in Kraft gesetzt werden?
ERGO Pensionskasse: Eine Wiederaufnahme der Beitragszahlungen ist nach Beitragsfreistellung möglich. Sie können innerhalb von 3 Jahren nach Einstellung der Beitragszahlung beantragen, den vollen Versicherungsschutz wieder in Kraft zu setzen.

Bei Kapitalversicherungen bzw. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen ist eine neue, vereinfachte Gesundheitserklärung notwendig. Unterschiedliche Regelungen der Versicherungsgesellschaften müssen im Einzelfall nachgefragt werden.


Muss ich mich nach Abschluss des Insolvenzverfahrens melden, wenn ich meinen Vertrag vorü- bergehend beitragsfrei gestellt habe?
Nein, die Beitragszahlung setzt automatisch wieder ein. Durch diese erste Beitragszahlung der Personalabrechnungsstelle werden die Versicherungsunternehmen wie vereinbart reagieren (siehe: Was passiert nach Abschluss des Zeitraums Insolvenzgeldzahlung?)


Was passiert nach Abschluss des Zeitraums Insolvenzgeldzahlung?
ERGO Pensionskasse: Nach erster, erfolgter Beitragszahlung durch den Arbeitgeber wird die betriebliche Altersversorgung wieder in Kraft gesetzt und der aufgelaufene Beitragsrückstand verrechnet. Für die Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist keine Erklärung durch die versicherte Person erforderlich.

Allianz: Wird unmittelbar nach Zahlung des Insolvenzgeldes die Beitragszahlung durch den Arbeitgeber wieder aufgenommen, wird die betriebliche Altersversorgung fortgesetzt und der rückständige Beitrag verrechnet. Dadurch ergibt sich eine Reduzierung der versicherten Leistung. Dies kann durch einen Ausgleich der fehlenden Beiträge verhindert werden.


Kann mein Arbeitgeber die während der Insolvenz nicht gezahlten Beiträge nachträglich überweisen?
Alle Gesellschaften: Sofern der Arbeitgeber mit diesem Wunsch einverstanden ist, können die Beiträge aus Arbeitsentgelt steuerbegünstigt und sozialversicherungsbefreit nachgezahlt werden. Dazu benötigen die Versicherungsgesellschaften im Einzelfall eine schriftliche Mitteilung durch den Mitarbeiter und den Arbeitgeber.


Was passiert, wenn ich aus dem Unternehmen ausscheide?
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet die Beitragszahlung durch den bisherigen Arbeitgeber und die Versicherung wird beitragsfrei gestellt.

Es besteht die Möglichkeit den Versicherungsschutz, in der bisherigen Form steuerlich gefördert, über den neuen Arbeitgeber oder privat durch eigene Beitragszahlung aus bereits versteuertem Einkommen wieder herzustellen.

Bedingt durch das Ausscheiden beim bisherigen Arbeitgeber werden sich die versicherten Leistungen geringfügig reduzieren. Dies resultiert insbesondere daraus, dass die Versicherung dann nicht mehr mit den, im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages vereinbarten, günstigeren Konditionen, geführt wird.

ANSPRECHPARTNER

Herrn Frank Hansch
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