Die Tierkrankenversicherung


Haustiere sind Familienmitglieder! Jeder, der ein Haustier hat, wird das bestätigen können. Und wie Familienmitglieder bringt man auch seine Tiere zum Arzt, wenn Ihnen etwas fehlt. Die für die Behandlung entstehenden Kosten haben es oft in sich und sind zudem meist nicht eingeplant. Eine Tierkrankenversicherung hilft dabei, die Tierliebe und den eigenen Geldbeutel in harmonischeren Einklang zu bringen.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Kreuzbandriss

Eine der häufigsten Ursachen für operative Eingriffe bei Hunden ist der Kreuzbandriss. Oft genügt bereits ausgelasseneres Toben auf nicht gar so festem Untergrund und es ist passiert. Für die OP und anschließende Behandlung müssen in der Regel Kosten um 1.600 Euro eingeplant werden.

Spielzeug gefressen

Auch bei Katzen – egal ob Freigänger oder Stubentiger – können schnell unerwartete Behandlungskosten anfallen. Frisst die Katze etwas Falsches (z. B. Teile eines Spielzeugs), kann dies einen Darmverschluss zur Folge haben. Für OP und Behandlung sollten mit 1.100 Euro gerechnet werden.


Kolik

Die höchsten Behandlungskosten fallen natürlich bei Pferden an. Hier sorgt allein die Größe des Tiers für verschiedene Probleme, die überwunden werden müssen und spezielle Ausrüstung erfordern. So fallen z.B. bei einer Kolik-OP schnell 6.500 Euro an Kosten an.

Für wen eignet sich die Versicherung?

Eine Tierkrankenversicherung eignet sich für jeden Halter eines versicherbaren Tiers, der daran interessiert ist, die anfallenden Behandlungskosten für sein Tier planbar und zu einer überschaubaren Belastung zu machen.

Was ist versichert?

Je nach gewähltem Versicherungsunternehmen und Tarif übernimmt eine Tierkrankenversicherung anfallende Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen und Operationen (inkl. Vor- und Nachbehandlung). Die Leistung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Bis zum Wievielfachen des dort gelisteten Satzes geleistet wird, variiert von Tarif zu Tarif. Einzelne Tarife sehen auch Leistungen z.B. für Impfungen, Kastration, Sterilisation vor. Dies kann in Form eines Festzuschusses erfolgen. Auch eine generelle Obergrenze für die jährlich übernommenen Kosten können in machnem Tarif vorgesehen sein. Diese trifft auch auf mögliche Selbstbeteiligungen zu.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind in der Regel Eingriffe, die ästhetischen Charakter haben. Auch chemische Kastration o. ä. sind meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Einzelne Tarife übernehmen auch für einen festen Katalog bestimmter Krankheiten keine Kosten.

Wie ermittelt sich die Versicherungsprämie?

Die Prämie einer Tierkrankenversicherung richtet sich in aller Regel nach der Rasse des Tiers (z. B. Pferd, Hund, Katze), seinem Alter und dem gewünschten Versicherungsumfang (z. B. nur OP-Kosten).

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Die Tierkrankenversicherung übernimmt die versicherten Kosten und erstattet Ihnen diese nach Einreichen der Tierarztrechnung auf Ihr Bankkonto.

Welche zusätzliche Versicherungen sind zu empfehlen?

Tierhalterhaftpflicht
Bei Hunden, Pferden und Katzen handelt es sich im Allgemeinen um Luxustiere, die keinen Betriebszweck erfüllen. Da die Privathaftpflicht aufgrund des höheren Gefahrenpotenzials keinen Schutz für Hunde und Pferde bieten kann, sollten Sie für diese Tierrassen unbedingt an eine Tierhalterhaftpflicht-versicherung denken. Nur über diese sind Sie vor Schadenersatzforderungen Dritter geschützt, die Ihr Tier verursacht haben kann.

Rechtsschutzversicherung
Wird Ihr Tier durch einen Dritten verletzt, möchten Sie sicherlich zumindest die Behandlungskosten erstattet bekommen. Diese können, je nach Rasse des Tiers, höher ausfallen als der Anschaffungspreis. Da sich in manchem Juristenkopf noch die Altregelungen des § 90a BGB verhaftet haben, nach der Tiere lediglich als Sachen mit besonderen Rechten angesehen wurden, kann es hinsichtlich des Schadenersatzzuspruchs durchaus Probleme geben.

Text: © VEMA eG
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