Wer rechnet denn damit?
§ 133 InsO – Vorsätzliche Benachteiligung

Stellen Sie sich bitte einmal folgende Situation vor:

Sie erhalten einen Brief von einem Anwalt, der als Insolvenzverwalter eines Unternehmens auftritt, das Sie seit Jahr und Tag mit Waren und Dienstleistungen beliefern. Im Brief fordert er Sie auf, einen Rechnungsbetrag, den Sie vor fünf Jahren von der Firma erhalten haben, innerhalb von 14 Tagen zurück zu
überweisen. Das sei zum Wohl der Gläubigergemeinschaft, damit keiner bevorzugt wird und man konnte ja bereits damals absehen, dass es gewisse Zahlungsprobleme gibt, da damals ja bereits um Zahlung in drei Raten gebeten wurde.

Die meisten Leser werden darauf wohl mit nachvollziehbarem Unverständnis reagieren. So ging es uns zunächst auch, als wir von ersten Fällen dieser Art hörten. Nach § 133 der Insolvenzordnung ist so ein Vorgehen aber rechtlich einwandfrei.

Der Gedanke dahinter ist der, dass im Insolvenzfall allen Gläubigern die gleiche Chance auf eine Entschädigung eingeräumt werden soll. Bezieht man aber z. B. als Möbelproduzent seine Schrauben schon seit Jahrzehnten von der Firma eines Schulfreundes, neigt man evtl. doch etwas mehr dazu, erst einmal dessen Rechnungen zu begleichen, als die des (als Person) unbekannten Holzzulieferers. Solche Bevorzugung einzelner Gläubiger möchte der Gesetzgeber vermeiden. Das ist grundsätzlich eine sehr gute Sache – und im Einzelfall natürlich eine sehr böse Überraschung, wenn man bereits verdient geglaubtes Geld zurück zahlen soll. Jetzt geht man „im richtigen Leben“ nicht bei jeder Ratenzahlungsvereinbarung gleich vom finanziellen Super-GAU eines Auftraggebers aus – und selbst eine sofortige Bonitätsüberprüfung kann nur eine Momentaufnahme liefern. Was Jahre später mit einer Firma geschieht, kann Ihnen niemand seriös vorhersagen. Daher können Sie aus unserer Sicht nichts dagegen tun, um Situationen ähnlich unserem Eingangsszenario nachhaltig zu vermeiden. Das Damoklesschwert der Insolvenzanfechtung schwebt daher immer über Ihnen. Die Versicherungswirtschaft hat dieses Problem glücklicherweise erkannt und Lösungen geschaffen.

Meist wurde in den bereits altgedienten Tarifen der Warenkreditversicherung (Forderungsausfall-Versicherung) eine Möglichkeit geschaffen, den Versicherungsumfang entsprechend zu erweitern. Da sich in zehn Jahren eine sehr hohe Gesamtrechnungssumme über alle Kundenverbindungen ansammeln kann, können wir nur empfehlen, über eine entsprechende Absicherung nachzudenken. Wir helfen gerne mit weiteren Informationen. Minimieren Sie die Risiken Ihrer Firma doch einfach!

Das sagt der Gesetzgeber:

§ 133 InsO – Vorsätzliche Benachteiligung

Abs. 1 – Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die
der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der
andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wußte, daß die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und daß die Handlung die Gläubiger benachteiligte.

Ein Insolvenzverwalter hat also gar keine andere
Möglichkeit, als auch diesen Gesetzestext bei
seiner Arbeit zu berücksichtigen.

Ist Ihre Belegschaft auch schon betrieblich krankenversichert?

Hört man in verschiedene Firmen hinein, werden immer wieder zwei große Probleme angesprochen:

• die Schwierigkeiten, geeignete Fachkräfte zu finden

• die Last hoher Krankenstände.

Zunehmend sind es freiwillige Sozialleistungen, die positiv in die Entscheidung eines Mitarbeiters hineinspielen, sich für einen neuen Arbeitgeber zu entscheiden – oder trotz anderer Angebote, dem alten Arbeitgeber die Treue zu halten.

Die betriebliche Krankenversicherung ist ein sehr interessantes Mittel für Sie, sich als Arbeitgeber attraktiver machenzu können. Im Kern handelt es sich hier um eine kollektive Krankenzusatzversicherung, die, je nach Versicherungsunternehmen, Tarif und Mitarbeiterzahl Ihres Hauses, teils auch ohne Gesundheitsfragen erhältlich ist. Da diese Tarife in der Regel ohne Altersrückstellungen kalkuliert sind, fallen die Beiträge niedrig aus. Mit sehr überschaubarem Aufwand können sie Ihre Mitarbeiter so
z. B. in den Genuss privatärztlicher Leistungen im Krankenhaus bringen. Diese bessere medizinische Versorgung führt in der Regel zu kürzeren Verweilzeiten im Krankenstand. Neben der Stärkung des sozialen Profils Ihrer Firma können Sie so an der einzig möglichen Stellschraube drehen, um die Krankheitstage Ihrer Belegschaft möglichst niedrig zu halten. Gerne erläutern wir Ihnen im persönlichen Gespräch die Möglichkeiten dieser stark nachgefragten, interessanten Versicherungsform.

Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu einem dieser Themen wünschen!

Stand: 2022-03-P