Urlaub auf vier Rädern – im Ausland am besten mit grüner Versicherungskarte

Trotz gesunkener Flugpreise, ist der Urlaub auf vier Rädern immer noch sehr beliebt. Durch die Öffnung der Grenzen und die moderne Technik der Navigationsgeräte, Routenplaner etc. wird das Reisen mit dem Auto oder Wohnmobil noch einfacher und mit fortschreitender Automobiltechnik auch komfortabler. 54,7 Prozent bevorzugen das eigene Auto als Transportmittel für die Reise. Um auch im Ausland für alle (Un)Fälle gerüstet zu sein, sollte auch die sogenannte „grüne Karte“ mit im Gepäck sein.

Was hat es mit der „grünen Karte“ auf sich?
Eigentlich heißt das Dokument internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK), doch wegen ihrer Farbe bürgerte sich schnell der Spitzname grüne Versicherungskarte ein. Mit ihr können Sie seit 1965 in allen Staaten des „Grüne-Karte-Abkommens“ nachweisen, dass für Ihren Wagen eine Haftpflichtversicherung besteht, die den entstandenen Schaden für Sie regelt. Außerdem finden Sie auf der grünen Karte alle wichtigen Daten und viele hilfreiche Adressen von Regulierungsbüros im Ausland. Versicherungsschutz besteht außerhalb Europas im Rahmen der Internationalen Versicherungskarte nur in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, nicht aber in der Fahrzeug- und Kraftfahrt-Unfallversicherung.

Wann benötige ich eine grüne Karte?
Wenn Sie ins Ausland fahren, muss Ihr Auto die Versicherungsvorschriften der Länder erfüllen, die Sie bereisen. Dafür müssten Sie an der Grenze einen entsprechenden Versicherungsschutz für das Reiseland abschließen oder nachweisen, dass Ihre deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung diese Anforderungen erfüllt. Bis 1965 war dieser Nachweis nur mit einem speziellen Schreiben der Versicherung möglich. Seit nunmehr über 50 Jahren ersetzt in zahlreichen Ländern die grüne Versicherungskarte diese Schreiben. Seit 1974 genügt in vielen Ländern das amtliche Kfz-Kennzeichen bei der Einreise als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung. Im Schadensfall kann die grüne Karte aber immer noch hilfreiche Dienste leisten und die Abwicklung vereinfachen. Denn sie dokumentiert die wichtigsten Daten über das Fahrzeug, den Halter und die Versicherung sowie Adressen von Ansprechpartnern. Vor allem in Italien, Spanien und Kroatien wird die grüne Versicherungs­karte trotz des Kennzeichenabkommens oft bei einem Unfall oder sogar bei einer Polizei­kontrolle verlangt!

Wie hilft die grüne Karte im Ausland?
Mit der Grünen Karte haben Sie alle wichtigen Daten und Kontaktadressen zur Hand. Idealerweise haben Sie sie sogar zweimal im Gepäck, dann können Sie dem Unfallgegner direkt eine übergeben. Das deutsche Grüne-Karte-Büro (www.gruene-karte.de) hilft Ihnen auch weiter, wenn es nach einem Unfall Probleme mit der Schadensregulierung gibt.

In welchen Ländern gilt die grüne Karte?
Mit der grünen Karte können Sie in über 40 Ländern den Versicherungsnachweis erbringen. Dazu zählen die meisten europäischen Staaten, aber auch Russland oder die Türkei. In den 31 Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und in der Schweiz gilt außerdem das Kennzeichenabkommen.

In diesen Ländern sollten Sie die grüne Karte dabeihaben:
Albanien
Marokko
Russland
Ukraine
Bosnien-Herzegowina
Mazedonien
Serbien
Weißrussland
Iran
Moldawien
Türkei
Israel
Montenegro
Tunesien

Aber Achtung:
Nicht jede Versicherung gewährt in allen Ländern außerhalb Europas Versicherungsschutz! Überprüfen Sie vor Beginn Ihrer Reise, dass Ihr Urlaubsland in der Übersicht auf der grünen Karte nicht durchgestrichen ist, und fragen Sie im Zweifelsfall lieber vor der Reise bei Ihrer Versicherung nach.

Wo beantrage ich die grüne Karte?
Sie wird gewöhnlich vom Versicherer bei der Sendung der Police mitgeschickt und ist in der Regel 3 Jahre gültig. Ansonsten kann die Karte jederzeit kostenlos bei dem Kfz-Versicherer beantragt werden. Dies sollten Sie rechtzeitig vor Antritt der Reise tun, da die Grüne Karte im allgemeinen von den Versicherern nur auf dem Postwege versandt wird. Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, müssen Sie die Grüne Karte vernichten. Der Versicherungsschutz geht nicht auf den neuen Eigentümer über.