Ein wirklich sinnvoller Zusatzschutz in der Kfz-Versicherung

Zugegebenermaßen kann man die Sinnhaftigkeit einiger Zusatzeinschlüsse in der Kfz-Versicherung in Frage stellen. Eine lohnenswerte Ausnahme bildet hierbei jedoch ohne Zweifel der Einschluss einer Auslandsschadenschutz-Versicherung, der leider insbesondere in älteren Verträgen nicht geboten wurde und oftmals auch nur durch eine Neuordnung des Altvertrages erfolgen kann.

Was ist eine Auslandsschadenschutz-Versicherung?
Sie ist eine Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflicht und ist für diejenigen nützlich, die mit dem eigenen Fahrzeug ins europäische Ausland reisen. Sie greift dann ein, wenn ein Autofahrer im europäischen Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird und von der Kfz-Haftpflichtversicherung des ausländischen Unfallgegners eine vollständige Entschädigung auf Grund des dort geltenden nationalen Rechts bzw. einer Unterdeckung der Police nicht gewährleistet ist.

Wie können im Ausland bei einem unverschuldeten Unfall Deckungslücken entstehen?
In der Bundesrepublik sind in der Kfz-Haftpflicht bestimmte Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt jedoch bei weitem nicht uneingeschränkt im Ausland. In vielen Fällen ist die Mindestdeckung der ausländischen Haftpflichtpolicen deutlich niedriger als bei uns. Häufig sind zudem in den ausländischen Haftpflichtpolicen bestimmte Leistungen wie z.B. Gutachterkosten, Ersatz für Wertminderung, Mietwagenkosten nicht beinhaltet. Dann laufen Sie Gefahr, dass Ihnen der unverschuldet entstandene Schaden durch die gegnerische (ausländische) Kfz-Haftpflichtversicherung nicht vollständig bzw. nur unzureichend bezahlt wird.

Prinzip der Auslandsschadenschutz-Versicherung
Ist der entstandene Schaden höher als die maximalen Deckungssummen des ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherers des Unfallgegners, stockt Ihre Kfz-Versicherung die Summe bis zu den in Deutschland üblichen Standards auf. Autofahrer können also über die Auslandsschadenschutz-Versicherung ihre Ansprüche bei dem eigenen Versicherer geltend machen und werden quasi so gestellt, als sei der ausländische Unfallgegner bei einer deutschen Gesellschaft versichert. Schadensansprüche können auf diese Weise nach deutschem Recht und nach deutschen Standards geltend gemacht werden. Der deutsche Versicherer gleicht die Schäden bis zu der vereinbarten Deckungssumme ab oder übernimmt die Differenz im Falle einer unzureichenden Deckung der Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners.

Vorteile
Der Vorteil der Regulierung des Restbetrages über den Auslandsschadenschutz gegenüber der eigenen Vollkaskoversicherung liegt darin, dass bei dem Auslandsschadenschutz keine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse erfolgt und auch keine Selbstbeteiligung zu tragen ist. Zudem können Leistungen geltend gemacht werden, die eine Kaskoversicherung nicht trägt, z.B. Schmerzensgeld, Mietwagen während der Reparaturdauer, merkantile Wertminderung.

Worauf sollten Sie achten?
Wie immer ist es empfehlenswert, sich vor Abschluss einer Versicherung die Vertragsbedingungen genau anzusehen oder sich vertrauensvoll an einen Makler zu wenden, der insbesondere beim Vergleich der unterschiedlichen Bedingungswerke beraten kann.
Vor allem sollte darauf geachtet werden, für welche Länder Versicherungsschutz geboten wird und wie hoch die Deckungssummen sind. Der Geltungsbereich umfasst meistens die EU-Länder sowie die Länder Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz.