HAFTPFLICHT

Versicherungsschutz vor Forderungen Dritter

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor Forderungen Dritter. Diese Forderungen können aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden resultieren. Nach deutschem Recht haftet der Verursacher eines Schadens unbeschränkt mit seinem kompletten Privatvermögen.

Ein Versehen oder eine Unachtsamkeit kann z.B. bei einem Personenschaden Forderungen mit ungeahnten finanziellen Folgen nach sich ziehen. Übrigens, was viele gar nicht wissen: die Privathaftpflichtversicherung hat auch eine sog. „Passive Rechtsschutzfunktion“ und beinhaltet damit auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

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