LEBENSARBEITSZEITKONTEN – MODELLE

Arbeitszeitkonten

Die stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters von derzeit 65 auf 67 Jahre sowie der Fortfall der Förderung von Altersteilzeit gemäß dem Altersteilzeitgesetz machen Lebensarbeitszeitkonten-Modelle zur Alternative für zukünftige Vorruhestands- und Teilzeitlösungen. Lebensarbeitszeitkonten werden zukünftig eine privilegierte Stellung einnehmen. Wir unterstützen Unternehmen bei der Einrichtung derartiger Versorgungslösungen.

Mit der Vereinbarung eines Lebensarbeitszeitkontos bekommt ein Arbeitnehmer für seine bereits erbrachte Arbeitsleistung anstelle der Barvergütung ein Guthaben auf einem Wertkonto gutgeschrieben. Die Einstellung des Guthabens auf dem Konto erfolgt zunächst ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern. Erst bei Inanspruchnahme des Wertguthabens für eine spätere Freistellungsphase wird ein entsprechendes steuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt ausgezahlt. Aufgrund ihres langfristigen Charakters kann die Vereinbarung sowohl die Inanspruchnahme einer vorübergehenden Freistellung (sog. Sabbaticals) als auch eine Frühpensionierung bezwecken.

Für das Unternehmen sind mit der Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten auch bilanzielle Konsequenzen verbunden. Zum einen ergibt sich aus den Vorleistungen des Arbeitnehmers in Höhe des jeweiligen Guthabens eine Verpflichtung zur Finanzierung dieser Ansprüche. Andererseits müssen die oftmals zur Rückdeckung der Wertguthaben angeschafften Finanzinstrumente im Jahresabschluss abgebildet werden.

Durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen („Flexi II“) zum 1. Januar 2009 und weiterer Vorgaben gibt es einen klar definierten Rahmen für den Aufbau und die Verwendung von Wertguthaben. Die Insolvenzsicherung der Guthaben ist dabei eingeschlossen.

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